Gewerbe- / Berufsberechtigung / Patente

Im Österreichischen Register für Medizinprodukte ist der Nachweis über eine Gewerbe- bzw. Berufsberechtigung zu erbringen. Dazu müssen die Daten (Gewerbe- oder Berufsart, ausstellende Behörde und Zahl) eingetragen und der Auszug aus dem Gewerberegister hochgeladen werden. Bei Patenten muss anstelle der Gewerbeberechtigung der Nachweis über das Patent erbracht werden.