Am 5. Mai 2017 wurden die beiden EU-Verordnungen für Medizinprodukte 2017/745 (MDR) und In-vitro-Diagnostika 2017/746 (IVDR) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht, sie traten am 25. Mai 2017 in Kraft. Diese beiden Verordnungen sehen zur Verwirklichung ihrer Ziele auch die Einrichtung einer Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) vor.
Hinweis: Die Daten aus der EUDAMED2-Datenbank werden nicht in die neue EUDAMED MDR/IVDR übernommen. Wirtschaftsakteure müssen sich in der EUDAMED MDR/IVDR neu registrieren und mit ihren Daten eintragen.
Die EUDAMED-Website ist seit 1. Dezember 2020 unter folgendem Link aufrufbar:
https://ec.europa.eu/tools/eudamed/#/screen/home
Diese Website ermöglicht eine Suche nach Wirtschaftsakteuren und Competent Authorities.