Schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis

"Schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis“ bezeichnet ein unerwünschtes Ereignis, das eine der nachstehenden Folgen hatte:

a) Tod,

b) schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustands des Prüfungsteilnehmers, die ihrerseits eine der nachstehenden Folgen hatte:

  • i) lebensbedrohliche Erkrankung oder Verletzung,
  • ii) bleibender Körperschaden oder dauerhafte Beeinträchtigung einer Körperfunktion,
  • iii) stationäre Behandlung oder Verlängerung der stationären Behandlung des Patienten,
  • iv) medizinische oder chirurgische Intervention zur Verhinderung einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung oder eines bleibenden Körperschadens oder einer dauerhaften Beeinträchtigung einer Körperfunktion,
  • v) chronische Erkrankung,

c) Fötale Gefährdung, Tod des Fötus oder kongenitale körperliche oder geistige Beeinträchtigungen oder Geburtsfehler;