Um ein Produkt als Bevollmächtigter zu melden, muss der ausländische Hersteller angegeben werden. Dieser kann aus der Liste der von ihm bereits gemeldeten ausländischen Hersteller ausgewählt werden. Wurde vom meldepflichtigen Bevollmächtigten noch kein ausländischer Hersteller registriert oder soll ein zusätzlicher Hersteller registriert werden, so müssen die Herstellerdaten gemeinsam mit den Produktdaten angegeben werden. Ein ausländischer Hersteller kann nur gelöscht werden, wenn dieser keinem Produkt zugeordnet ist.