Am 27. November 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Funktionsfähigkeit von vier EUDAMED-Modulen (Wirtschaftsakteure, UDI/Medizinprodukte-Registrierung, Benannte Stellen und Zertifikate, Marktüberwachung) veröffentlicht, die ab dem 28. Mai 2026 verpflichtend zu nutzen sind.
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1860 beginnt mit dieser Veröffentlichung eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Daher ist die Verwendung der ersten vier EUDAMED-Module ab dem 28. Mai 2026 verpflichtend.
Weitere Details finden Sie auf den Informationsseiten der Europäischen Kommission.