Stellen, Einrichtungen oder Personen mit Sitz in Österreich, die Prüf-, Inspektions- oder Zertifizierungstätigkeiten nach § 37 Abs. 4 MPG berufs- oder gewerbsmäßig durchführen, können durch Registrierung im Österreichischen Register für Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen ihre gesetzliche Meldepflicht erfüllen.
Meldepflichtig sind Stellen und Einrichtungen, die wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen und/oder messtechnische Kontrollen von Medizinprodukten durchführen.
Schritte zur Registrierung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
- Medizinprodukteregister Login (roter Button auf der Startseite der Medizinprodukteregister-Website) anklicken
- Bei erstmaliger Registrierung auf die Schaltfläche "Neu registrieren" klicken
- Frei gewählten 4-stelligen Benutzernamen / frei gewähltes mind. 7-stelliges Kennwort auswählen und E-Mail-Adresse eintragen
- Anklicken des blauen Kästchens "Meine Firma ist eine Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle."
- Auf "Registrieren" klicken
- E-Mail Ihrer Registrierung bestätigen
- Im Medizinprodukteregister anmelden
- Eingabe und Speichern von Firmen- und Personendaten, Daten zur Gewerbeberechtigung sowie zu den überprüften, überwachten oder zertifizierten Produkten.
- Ausdrucken der Registrierungsbestätigung (bei Bedarf)
- Abmelden (Menüführung rechts oben)
- Neuerliche Anmeldung zur Änderung und/oder Ergänzung von Daten etc. mit Ihrem Benutzernamen und Kennwort jederzeit
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Handbuch und dem Registrierungsleitfaden für Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen.